Ausführungs- und Detailzeichnungen

Ausführungs- und Detailzeichnungen als Basis für Funktionalität.
Die Ausführungsplanung wird auf der Basis des genehmigten Entwurfes erstellt und ist die Voraussetzung für die sogenannte Massenermittlung. Zu berücksichtigen sind die behördlichen Bewilligungen und jene Anforderungen welche, die an der Planung beteiligten Sonderfachleute als notwendig erachten.
Das spezifische Objekt im erforderlichen Maßstab, die unerlässlichen Maßangaben, Verarbeitungshinweise, sowie Materialbestimmungen bzw. Qualitätsangaben, sind Inhalt dieser Ausführungs- und Detailzeichnungen. Ebenfalls bilden schriftliche Anweisungen oder beispielsweise Türlisten einen wesentlichen Bestandteil dieser Planung. Eine Stückliste zählt hier jedoch nicht hinzu.