Brandschutzplanung
Planung als Schutzelement.
Brandschutzplanung stellt die Ausformulierung der einzelnen Anforderungen an bestimmten Elementen des Gebäudes dar.
Mittels einem durchdachtem Brandschutzkonzept können potentielle Brandschäden auf ein Minimum reduziert werden, dies bedarf jedoch einer genauen Planung und Umsetzung. Die brandschutzrelevanten Vorschriften variieren je nach Örtlichkeit und Objekteigenschaften und sind zwingend einzuhalten. Es werden somit bereits bei der Verifizierung der brandschutztechnischen Anforderungen die gültigen Regeln und Gesetze der einzelnen Bundesländer, die Vorschreibungen der bewilligenden Behörde und die Auflagen der mitwirkenden Sonderfachleute bzw. der ausführenden Firma eingearbeitet.
Brandschutzpläne fokussieren unter anderem die Verbrennungsgeschwindigkeit der verwendeten Materialien und die Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen. Hierbei werden das Brandverhalten, die Risiken bezüglich Branddurchdringung und der Verlust der Tragfähigkeit umfasst.