Einreichung

Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen.

Im Prozess der Einreichplanung erfolgt die Festlegung des zu bauenden Objektes. Im Detail wird die Qualität (Ausführungsart, Bauweise,…) und zusätzlich die spezifische Quantität (Größe, Nutzfläche, Bruttogeschoßfläche, Geschoßflächenzahl GFZ, …) genauestens bestimmt. Um das Ansuchen zur Erteilung einer Baubewilligung stellen zu können sind bei baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben einige Auflagen zu erfüllen.

 

Wir bieten ein allumfassendes Gesamtpaket für ihr Genehmigungsverfahren:

  • Erstellen der erforderlichen Einreichpläne
  • Einholen von Behördenauflagen
  • Baubeschreibung
  • Grundbuchsauszug
  • Energieausweis (Details unter „Thermische Sanierung“)
  • Aktive Teilnahme an der Bauverhandlung

Erarbeitet werden das Bauansuchen und die erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes. Die Darstellungen erfolgen in der Regel in Grundriss, Schnitt und Ansichten im Maßstab 1:100, der Lageplan und ev. ein Geländeschnitt (bei Hanggrundstücken) im Maßstab 1:500. Der erforderliche Grundbuchsauszug für das Verfahren darf nicht älter als 3 Monate sein. Die erforderliche Baubeschreibung dokumentiert die technischen Einzelheiten, die verwendeten Baumaterialien und die geplanten Ausstattungen des Vorhabens, welche bei der Einreichung vorzulegen sind.