Energieausweis
Verpflichtung durch EU- Richtlinie.
Gemäß der in Österreich umzusetzenden EU-Richtlinie wird bei allen neuen Gebäuden ein Energieausweis benötigt und dies bereits beim behördlichen Bauverfahren.
Durch das neue Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) ist ab 01.12.2012 nun zwingend bei Verkauf und Vermietung einer Immobilie ein Energieausweis vorzulegen. Dies betrifft auch umfassendere Sanierungen, Zu- und Umbauten sowie das Vermieten einer Wohnung. Ebenfalls ist bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten der Energieausweis rechtzeitig vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des sogenannten Energieausweises beträgt zehn Jahre und die Verantwortung für das Vorliegen obliegt dem Bauherrn, dem Vermieter bzw. dem Verkäufer des Objekts.
Energieausweise dürfen nur von einer befugten, sowie qualifizierten Person ausgestellt werden und beinhalten die erforderlichen Kennwerte Ihres Hauses, wie beispielsweise:
- den Heizwärmebedarf (HWB)
- den Warmwasser- Wärmebedarf
- den Heiztechnik- Energiebedarf
- den Endenergiebedarf
- Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
- uvm.