Liegenschaftsbewertung
Verkehrswert als Bewertungsgröße.
Die in Bewertungsgutachten ermittelten Liegenschaftswerte stellen wichtige Entscheidungshilfen in den rechtlichen, wirtschaftlichen oder privaten Bereichen dar. Dafür werden bestimmte Größen,wie der sogenannte Verkehrswert ermittelt.
Definition laut Liegenschaftsbewertungsgesetz:
Der Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben.
Als Verkehrswert wird somit jener Betrag definiert, welcher zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlich vorherrschenden Eigenschaften, der sonstigen Beschaffung und der Lage der Liegenschaft ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse, bei Veräußerung erzielt werden würde.
Für das Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft werden gegenwärtig drei Wertermittlungsverfahren angewendet:
- Das Vergleichswertverfahren
- Das Sachwertverfahren
- Das Ertragswertverfahren
Von Hobiger plus Partner erstellte Gutachten enthalten umfangreiche Beschreibungen über alle wertbeeinflussenden Umstände, sowie eine vor Ort erstellte Fotodokumentation und Beweissicherung.