Nutzwertgutachten

Nutzwert und Nutzfläche.

Bei der Ermittlung der Nutzwerte im sogenannten Nutzwertgutachten sind Komponenten wie beispielsweise, die Nutzfläche, der Richtnutzwert (RNW), sowie die Lage oder Belichtung ausschlaggebend. Der Nutzwert ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und Tatbeständen, welche den Wert des konkreten Wohnungsobjekts im Vergleich zu den anderen Objekten im selbigen Haus nennenswert erhöhen oder vermindern. Diese Umstände werden dann durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche beachtet.

Für Wohnungseigentümer sind die einzelnen Nutzwerte somit erforderlich um die jeweiligen Betriebskosten, das Stimmrecht innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Ermittlung des Mindestanteils zu bestimmen oder zu überprüfen.