Planungskoordination

Vorbereitung und Zusammenarbeit garantiert einen reibungslosen Ablauf.

Werden auf einer Baustelle zeitgleich oder aufeinander folgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr laut „Baustellen-Richtlinie“ (92/57 EWG) für die Vorbereitungsphase einen Planungskoordinator und für die Ausführungsphase einen Baustellenkoordinator zu bestellen.

Es kann auch eine Person mit beiden Aufgaben betraut werden bzw. kann unter bestimmten Voraussetzungen der Bauherr selbst diese Positionen einnehmen. Der Planungskoordinator muss jene, für das Bauvorhaben einschlägige Ausbildung und darüber hinaus eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen. Die Bestellung hat zu Beginn der Planungsarbeiten zu erfolgen.

Aufgaben des Planungskoordinators:

  • Die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7 ASchG) bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes zu koordinieren.
  • Den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz genannt SiGe- Plan, auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen.
  • Einhaltung des SiGe- Plans durch Bauherr und Projektleiter sicherstellen.
  • uvm.

Hobiger + Partner kontrollieren in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bauherrn, Projektleiter und mit zugehörigen Planern die Umsetzung der betreffenden Grundsätze für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die wesentlichste Aufgabe ist hierfür die Ausarbeitung des SiGe- Plans, womit eine Verbesserung des gesamten Unfall- und Gesundheitsschutzes gewährleistet ist.

(Nachschlagewerk: Handbuch Bauarbeitenkoordination. Österreichischer Wirtschaftsverlag. Wien 2002)