SiGe-Plan

Sicherheit und Gesundheit durch die „Baustellen-Richtlinie“.

Für den SiGe- Plan, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hat nach der „Baustellen-Richtlinie“ (92/57 EWG) der Bauherr Sorge zu tragen. Mit der Abfassung wird im Regelfall der Planungskoordinator betraut. Der SiGe- Plan ist als Weiterführung und Ergänzung des Bauzeitplanes und des Bauablaufplanes zu sehen und ist bereits in der Vorbereitungsphase zu erstellen. Dabei wesentlich ist die Berücksichtigung der spezifischen Gefahren durch das räumliche und zeitliche Miteinanderarbeiten verschiedenster Firmen. Insbesondere werden kollektive Sicherheitsmaßnahmen aufgenommen.

Von der Verpflichtung eines SiGe- Plans ausgenommen sind nur „kleinere“ Baustellen ohne „besondere“ Gefahren. Jedenfalls ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist zu erstellen, wenn die Dauer der Arbeiten 30 Arbeitstage übersteigen und auf der Baustelle mehr als 20 Arbeiter gleichzeitig beschäftigt werden, oder wenn der Umfang der Bauarbeiten 500 Personentage übersteigt.

Vorgeschriebene Inhalte aus dem SiGe- Plan:

  • Erforderliche Angaben über das Baugelände, das Umfeld und über mögliche Gefahren im Bereich des Baugrundes.
  • Auflistung aller in Aussicht genommenen Arbeiten, wie Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und die Berücksichtigung der zugehörigen Dauer.
  • Schutzeinrichtungen, welche für die gemeinsame Nutzung geplant oder zur Verfügung gestellt werden.
  • Festlegung der zuständigen Personen für genannte Maßnahmen
  • uvm.

Hobiger + Partner garantiert durch jahrelange erfolgreiche Erfahrungen eine präzise Ausformung des SiGe- Plans und gewährleistet somit eine unverzügliche Anpassung bei Änderungen oder unvorhergesehenen Ereignissen.

(Nachschlagewerk: Handbuch Bauarbeitenkoordination. Österreichischer Wirtschaftsverlag. Wien 2002)