Vorentwurf

Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen.

Im Rahmen des Vorentwurfes erfolgt die Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages. Als Basis dienen die vom Bauherrn bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm). In dieser Phase treffen die spezifischen Wünsche des Kunden erstmals auf unseren Planer. Mit Fingerspitzengefühl werden diese konkreten Vorstellungen im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen bzw. mit dem Know How für die technische Realisierung auf Papier gebracht und eine Umsetzung ermöglicht.

Anschließend erfolgt die eingehende Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung. Die notwendigen zeichnerischen Darstellungen werden in der Regel im Maßstab 1:100 ausgeführt. Hierzu zählen Besprechungsskizzen, die optimale Platzierung des Objektes am Grundstück, sowie Darstellungen von Schnitten und Ansichten.

Ein Vorentwurf ermöglicht es auch eine erste Kostenschätzung genauer auszugestalten. Diese Schätzung zeigt den benötigten Kostenrahmen auf und verdeutlicht, ob eine andere „kostengünstigere“ Lösung ausgearbeitet werden soll.

Kostenschätzung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1).

(Vgl. Honorarordnung für Architekten, HOA Auflage 2002)