SiGe-Baukoordination

Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Mit 01.07.1999 trat das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) in Kraft, dadurch wurde in Folge die sogenannte „Baustellen-Richtlinie“ (92/57 EWG) umgesetzt, welche Mindestvorschriften für Sicherheits- und Gesundheitsschutz für zeitlich begrenzte oder ortsverändernde Baustellen beinhaltet. Auf Grund der Richtlinie werden die besonderen Merkmale des Bauwerbers, die Spezifikation des Bauwerkes, sowie die Präsenz mehrerer Unternehmen berücksichtigt. Es wird verstärkt die Gesamtverantwortung des Bauherrn als Veranlasser des Bauvorhabens angesprochen. Zeitgleich wird das neuartige Konzept durch Errichtung der Aufgabenbereiche eines Planungskoordinators und jene eines Baustellenkoordinators verwirklicht

Planer, Bauherr, Koordinatoren und ausführende Unternehmen werden als Akteure des Bauvorhabens in die Verantwortung gezogen. Ziel der Baustellen- Richtlinie sind Schutz der Beteiligten und „Planung statt Improvisation“. In weiterer Folge hat der Bauherr für den SiGe- Plan, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Sorge zu tragen.

Die Richtlinie integriert die Verhinderung berufsbedingter Gefahren in den drei Entwicklungsphasen jedes Bauprojektes, nämlich:

  • Entwurfsphase – Planung
  • Baustellenplanung – inklusive Auftragsvergabe
  • Ausführung – Arbeiten am Bauwerk

Nähere Informationen zu den gezielten Dienstleistungen von Hobiger + Partner unter:

(Nachschlagewerk: Handbuch Bauarbeitenkoordination. Österreichischer Wirtschaftsverlag. Wien 2002)