Gefahrenschutz

Schutz durch präventive Maßnahmen.

Im bauordnungsrechtlichen Sinn dient der vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz dem Schutz von Leben. Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind somit komplex und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen bis hin zur Gestaltung der Fluchtwege:

Fluchtwegsplanung Brandschutzplanung