Gerichtsgutachten

Befundaufnahme durch den Experten.

Aus fachlichen Beweggründen fordern Bezirks- und Landesgerichte vermehrt die Unterstützung der allgemein beeideten und zertifizierten Sachverständigen ein. Beeidete Sachverständige müssen neben ihrer langjährigen Erfahrung und besonderen Sachkundigkeit auch weitere streng gehandhabte Anforderungen erfüllen, da auf Grund ihrer bedeutsamen Stellung eine starke Beeinflussung im Verfahren einhergeht.

Durch exakte Befundaufnahmen und sorgfältige Gutachten tragen HOBIGER + Partner seit Jahren wesentlich zu einem fairen, sowie straffen Verhandlungsablauf bei und ermöglichen für RichterInnen die fundierte Entscheidungsfindung.