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Durch die Unterstützung vom Fachmann zum Wunschobjekt.

In Österreich werden Bebauung, Verkehrserschließung, Bebauungshöhe und beispielsweise Bebauungsklassen in der jeweiligen örtlich zuständigen Bauordnung geregelt.

Im Rahmen der Bebauung ist nicht nur die Widmung ihres Grundstückes wesentliche, sondern ebenso die der angrenzenden Liegenschaften, da sie mögliche Immissionen daraus ableiten können. Die Einsicht in den betreffenden Flächenwidmungsplan ist aus diesem Grunde unerlässlich. Neben den Widmungen Bauland, Grünland und Verkehrsflächen, gibt es noch eine Unzahl weitere Nutzungsarten, wodurch abgelesen werden kann, welche Objekte auf diesen Flächen erbaut werden dürfen.

Errichten sie ihr Gebäude beispielsweise im Bauland-Agrargebiet, ist es durchaus möglich, dass im Laufe der Zeit auf der Nachbarparzelle ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude errichtet wird. Wollen sie Maschinenhallen oder ähnliches nicht am Nachbargrundstück haben, wäre diese eine ungünstig gewählte Lage für ihr Bauobjekt.

Beabsichtigen sie darüber hinaus ihr Haus unter Einbeziehung aktiver und passiver Solarenergienutzung zu konzipieren, kommen der Grundstückslage und der Form, sowie den Bebauungsbestimmungen eine enorme Bedeutung zu.

Die Mehrzahl der Gemeinden hat schon einen Bebauungsplan verordnet, welcher somit die wesentliche Unterlage für die Planung und das gesamte Konzept darstellt. Dieser Bebauungsplan muss den aktuellen Bestimmungen der Bauordnung entsprechen, diese Anordnungen können jedoch in einem vorgegebenen Maße ganz dezidierte Aussagen über die Ausführung ihres Hauses enthalten. Dachneigung, Zaungestaltung, Seitenabstände der Gebäude oder sogar Prozentangaben über die maximal bebaubare Fläche dürfen vorgeschrieben werden.

Wir informieren sie über ihr Wahlrecht bei der Bebauungsweise, den unterschiedlichen Bestimmungen bezüglich der Ortsbildgestaltung, die möglichen Widmungen und ermöglichen ihnen ihr Wunschobjekt.

Zusätzlich wird die Bedeutung des Sonnenlichtes oftmals unterschätzt, welche nicht nur als Wärmequelle Nutzen bringt, sondern auch besondere Belichtung ermöglicht. Eine Abstimmung der Raumfunktionen, Himmelsrichtungen und ihren ganz persönlichen Wünschen ist bei HOBIGER + PARTNER eine Selbstverständlichkeit.